26. unterstreicht, dass die Länder, die in den Genuss des Programms kommen, die Einhaltung der demokratischen Prinzipien und der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Mädchen, garantieren müssen, was ein Schlüsselelement für die Zusammenarbeit mit Europa darstellt; die Kommission muss die
strikte Einhaltung dieser Rechte sorgfältig im Auge behalten und ihm
über diesen Aspekt regelmäßig Bericht erstatten; sie darf ferner nicht zögern, gegebenenfalls Aussetzungsbeschlüsse gegenüb
er einem bestimmten ...[+++]Land vorzuschlagen;