7. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, das
s die Kommission in vielen Fällen nicht handelt, da die sog. endgültigen Entscheidung
en der Behörden der Mitgliedstaaten noch ausstehen; stellt jedoch fest, dass diese „endgültigen Entscheidungen“ häufig zu spät getroffen werden, um nicht wiedergutzumachende Umweltschäden und ihre nachteiligen Folgewirkungen für die biologische Vielfalt sowie die Erhaltung und den Schutz der Arten zu verhindern; stellt fest, dass die Kommission außerdem zu nachsichtig ist, was die Einhaltung der Fri
...[+++]sten anbelangt, innerhalb derer die Mitgliedstaaten Antworten auf mögliche Vertragsverletzungen im Umweltbereich geben sollten, und dass sie allzu zögerlich ist, selbst objektive Bewertungen vorzunehmen;