6. betont, dass die Wahlen zum UNHRC von Wettbewerb geprägt sein
sollten und spricht sich dagegen aus, dass regionale Gruppen Wahlen arrangieren, bei denen es keine Gegenkandidaten gibt; bekräftigt, dass es für die Mitgliedschaft im UNHRC Normen bedarf, was die Verpflicht
ung zur Achtung der Menschenrechte und die entsprechenden Ergebnisse angeht; betont, dass die Mitglieder des UNHRC verpflichtet sind, bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte höchste Normen zu wahren; bekräftigt, dass für die Wiedereinsetzung suspendiert
...[+++]er Mitglieder strikte, transparente Kriterien gelten müssen;