In der Erwägung, dass die Gemeinde Walhain angibt, dass die Erweiterung der Sandgrube und die Einführung einer neuen Strecke mit dem Bau eines Autobahnkreuzes erhebliche Folgen für die gegenwärtig der Landwirtschaft gewidmeten Flächen haben werden; dass nichts beweist, dass die Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe nicht gefährdet wird; dass das Ziel Nr. 1 des kommunalen Strukturschemas die Erhaltung des ländlichen Charakters der Gemeinde ist; dass die Option 1.3 dieses Ziels darin besteht, die ländlichen Teile des Gebiets vor unterschiedlichen Drücken zu schützen; dass einige Massnahmen übrigens zum Ziel haben, die Lage der Landwirte zu verbessern, insbesondere
auf dem Gebiet der Mobilität ...[+++] (Massnahme AC-10: Verbesserung der landwirtschaftlichen Wege);