3. ist der Ansicht, dass ein zufrieden stellender Abschluss der Regierungskonferenz mit der Verpflichtung einhergehen muss, eine breite öffentliche Debatte über die Zukunft Europas einzuleiten, ebenso wie den Prozesses der Konstitutionalisierung der Union, der von einem Ad-hoc-Konvent ähnlich jenem Konvent, das die Charta der Grundrechte ausgearbeitet hat, vorbereitet wird, wobei ein genauer Zeitp
lan einzuhalten und folgende Ziel zu verfolgen sind, das Gleichgewicht zwischen den Organen zu verbessern, die Zuständigkeiten neu festzulegen, die Verträge zu vereinfachen, und, falls noch erforderlich, die Charta der Grundrechte einbezogen wir
...[+++]d; das von der Kommission vorzulegende Dokument über verantwortungsvolle Staatsführung sollte ebenfalls im Rahmen dieser Debatte behandelt werden;