Rainbow zitiert mehrfach eine Entscheidung des Gerichts erster Instanz (5) zur Untermauerung seines Arguments, staatliche Kontrolle sei nicht mit nennenswerten Staatseingriffen gleichzusetzen, denn dies würde dazu führen, „dass vom Staat kontrollierte Unternehmen
grundsätzlich vom Marktwirtschaftsstatus ausgeschlossen werden, unabhängig von dem konkreten tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext, in dem sie tätig sind.“ Rainbow macht des Weiteren geltend, den MWB-Antragstellern würde eine unzumutbare Beweislast auferlegt, wenn sie nachweisen müssten, dass staatliche Eingriffe in Unternehmensentscheidungen absolut unmöglich
...[+++]seien.