5. erken
nt die Tatsache an, dass die Union nur begrenzte Befugnis besitzt, Schiffe, die sich im Transit durch ihre Gewässer befinden, zu kontrollieren; fordert daher den Rat auf, rasch zu handeln und der Kommis
sion den Auftrag zu erteilen, im Namen aller 15 Mitgliedstaaten in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zu verhandeln, insbesondere im Hinblick auf die Einführung von strengeren Vorschriften zur Hafenstaatkontrolle in Drittstaaten, die Entwicklung eines Überprüfungsverfahrens für Flaggensta
...[+++]aten, mit dem Gefälligkeitsflaggen im Sinne der Pariser Vereinbarung bekämpft werden sollen, und die sachgemäße Einhaltung von obligatorischen Schifffahrtsrouten und Lotsenanweisungen sowie die Beschränkung des Schiffsverkehrs in festgelegten, besonders empfindlichen Seegebieten, um empfindliche Küstenstreifen zu schützen; fordert angesichts des langsamen Entscheidungsprozesses auf der Ebene der IMO die Kommission auf, gleichzeitig bilaterale Verhandlungen mit wichtigen Drittländern aufzunehmen, um die Sicherheit von Schiffen zu verbessern, die im Transitverkehr EU-Gewässer befahren;