Die Bedingungen für die Auszahlung der kulturspezifischen Zahlung für Reis sowie deren Berechnung hänge
n nicht nur von der oder den mit der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 für di
e einzelnen Erzeugermitgliedstaaten festgesetzten Grundfläche(n) ab, sondern auch von der etwaigen Unterteilung dieser Grundflächen in Teilgrundflächen, von den objektiven Kriterien, nach denen die einzelnen Mitgliedstaaten diese Unterteilung vorgenommen haben, von den Bedingungen, unter denen die Parzellen bewirtschaftet werden, sowie von der Mindestgröße der G
...[+++]rundflächen.