" 5. die französische Sprache betreffend: ein im Rahmen des DELF-DALF-Programms erworbenes Zertifikat, aus dem h
ervorgeht, dass das Personalmitglied mindestens der Kompetenzstufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen genügt, unter der Bedingung, dass, was die Kompetenzstufe B2 betrifft, das Personalmitglied in der betreffenden Prüfung mindestens 60% in jedem Prüfungsteil
erreicht hat, oder eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses der Französischen Gemeinschaft, aus der hervorgeht, dass das Personalmitglied die
...[+++]se Sprache gründlich beherrscht" .