Da bei Abschluss der in Rede stehenden Verträge keine hinreichendem Ex-a
nte-Zahlen für eine Rekonstruktion der Rentabilitätsanalyse aufgrund von Daten existierten, die So.Ge.A.AL zugänglich gewesen wären, stellt die Kommission bezüglich der genannten Verträge fest (siehe E
rwägungsgrund 284), dass bei diesen Verträgen ausnahmsweise eine Regression aufgrund der Ergebnisse für den gesamten Zeitraum 1998-2010 eine annehmbare näherungsweise Grundlage dafür darstellte, was ein marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsbeteiligter vernünftig
...[+++]erweise erwartet hätte.