Schließlich ist es wegen der bedeutenden „technischen Probleme“, die nach der Unterzeichnung für die praktische Anwendung des Abkommens aufgetreten und von der Kommission einge
räumt wurden und die die Fischereimodalitäten wie das Schleppnetz (Fischfang mit Lampen), Langleine (Länge, Fischhaken), die Verteilung des pelagischen Fischfangs oder die Anlandungen in lokalen Häfen betreffen, notwendig, die Kommission aufzufordern, das EP über die eingefügten Änderungen auf dem Laufenden zu halten, und dass die Maßnahmen, die für die lokalen Flotten gelten, nicht gegenüber den für die Gemeinschaftsflotte geltenden Maßnahmen diskriminatorisch sin
...[+++]d.