Der derzeitige Rechtsrahmen für Menschenhandel besteht auf EU-Ebene aus dem Rahmenbeschluss 2002/629/JI des Rates, der Richtlinie 2004/81/EG des Rates und auf internationaler Ebene aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, dem Übereinkommen der Vereinten
Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, insbesondere dem dazugehörigen Protokoll zur Verhüt
ung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und dem Übereinkommen des Europarates üb
...[+++]er Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels.