Er muss eine Vereinbarung mit der Organisation v
orlegen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat für das Freiwilligenprogramm zuständig ist, an dem er teilnimmt; die Vereinbarung muss Folgendes enthalten: eine Aufgabenbeschreibung, Angaben darüber, wie der Freiwillige bei der Erfüllung dieser Aufgaben beaufsichtigt wird, Angaben über seine Arbeitszeit und die
ihm während seines gesamten Aufenthalts zur Verfügung stehenden Mittel für Reise, Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld sowie gegebenenfalls eine Beschreibung der Ausbildung, di
...[+++]e er erhält, damit er seine Aufgaben ordnungsgemäß durchführen kann.