Diese Zahlung erfolgt per Überweisung auf ein vom Minister bestimmtes Bank- beziehungsweise Postscheckkonto. ] § 2 - Der Minister entscheidet binnen sechs Monaten nach Empfang der Antragsakte aufgrund der Stellungnahme des Ausschusses für zoologische Gärten über die Zulassung dieser Privatperson.
Der Minister gibt eine Stellungnahme binnen drei Monaten ab Empfang des vollständigen Antrags ab" .