R. unter Hinweis auf die internationalen Fischereiabkommen und ihre Notwendigkeit für die Fischer der Union,
49. stellt ernsthafte Mängel in dem Bericht fest, wie das Versäumnis von OLAF, die Generalsekretäre des WSA, die zur Zeit der betreffenden Vorfälle und unmittelbar danach im Amt waren, in deren Eigenschaft als Anweisungsbefugte zu befragen; bedauert, dass es anhand der wesentlichen Erkenntnisse des Berichts nicht möglich war, das Ausmaß der Verantwortung der Verwaltung voll und ganz festzustellen;