‚Öffentlicher
Auftrag‘ bezeichnet einen zwischen einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern und einem
oder mehreren öffentlichen Auftraggebern schriftlich geschlossenen entgeltlichen V
ertrag im Sinne der Artikel 117 und 190 über die Beschaffung von beweglichen
oder unbeweglichen Gütern, die Ausführung von Bauleistungen
oder die Erbringung von Dienstleistungen gegen Zahlung eines ganz
oder teilweise aus dem Haushalt finanzierten Bet
...[+++]rags.