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lle Mitgliedstaaten können sich für eine Anwendung von Anhang K entscheiden, sofern sie bis
zum 31. März 2006 eine entsprechende Genehmigung beantragen. Die Mitgliedstaaten dürfen unter der Voraussetzung, dass der Wettbewerb dadurch nicht verzerrt wird, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf die Lieferung von Fernwärme anwenden. Der Rat fordert die Kommission auf, bis spätestens Ende Juni 2007 einen Bericht vorzulegen, in dem die Auswirkungen der ermäßigten Mehrwertsteuersätze für lokal erbrachte Dienstleistungen, einschließlich Gastronomiedienstleistu
...[+++]ngen, insbesondere auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, das Wirtschaftswachstum und den Binnenmarkt bewertet werden; Grundlage dieses Berichts wird eine Studie sein, die von einer Gruppe unabhängiger Wirtschaftsexperten erstellt wird.