83. begrüßt die Zusage des österreichischen Vorsitzes, die Praxis fortzuführen, bei allen internationalen EU-Partnern hinsichtlich der Ratifizierung
der internationalen Übereinkommen zur Abschaffung der Folter vorstellig zu werden; ersucht den Rat und die Kommission, neue und innovative Wege zur Umsetzung der Leitlinien betreffend Folter zu prüfen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Leitlinien zwar schon im Jahr 2001 angenommen wurden, bislang jedoch kaum umgesetzt wurden; fordert den Rat im Hinblick darauf, dass das absolute Verbot von Folter und Misshandlung im internationalen Kontext der Terrorismusbekämpfung heute gefährde
...[+++]t ist, auf, das Europäische Parlament in Zukunft an dem Prozess zur Bewertung dieser Leitlinien zu beteiligen; teilt dem Rat in diesem Zusammenhang mit, dass sein Unterausschuss "Menschenrechte" um eine Studie zur Optimierung der Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union betreffend Folter und zur Verbesserung der im Rahmen dieser Leitlinien vorgesehenen Mittel ersucht hat; empfiehlt dem österreichischen und dem finnischen Vorsitz Demarchen zur Frage der Folter gegenüber allen Ländern, die die einschlägigen Übereinkommen unterzeichnet haben, aber nicht kooperationsbereit zu sein scheinen; betont, dass die regelmäßige Präsenz des Vorsitzes oder des Ratssekretariats im zuständigen UN-Ausschuss für Folter einen beträchtlichen sachlichen Beitrag zur strategischen Analyse der Frage leisten könnte, welche Länder und zu welchem Zeitpunkt angesprochen werden sollten; ersucht den Rat zu prüfen, ob die Europäische Union gegenüber Drittländern nicht entschlossener und überzeugender auftreten könnte, wenn alle Mitgliedstaaten das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnen und ratifizieren würden; ist auch besorgt über die angebliche Verlagerung und das "Outsourcing" von Folter in Drittländer, und fordert die Europäische Union auf, die ...