14. stellt fest, dass die Lebensläufe der Führungskräfte und der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats auf die Website der Agentur gestellt wurden; stellt ferner fest, dass auch die Interessenerklärungen der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats veröffentlicht wurden; betont, dass im Widerspruch zu der Erklärung der Agentur in ihrem
Schreiben vom 15. Juni 2012 sich derzeit kein einziger Lebenslauf eines Mitglieds der Verwaltungsrats auf der Website der Agentur befindet, und stellt fest, dass nur ein Link zu deren jeweiliger Organisation zur Verfügung steht; fordert die Agentur auf, im Sinne der Förderung der Transparenz, d. h
...[+++]. zur Vermeidung und Bekämpfung von Interessenkonflikten, auf ihrer Website die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Experten, der künftigen Gastwissenschaftler und der Mitglieder des Verwaltungsrats zu veröffentlichen; vertritt die Auffassung, dass es derartige Maßnahmen der Entlastungsbehörde und der Öffentlichkeit ermöglichen würden, Qualifikationen einzusehen und potenziellen Interessenkonflikten vorzubeugen;