K. in der Erwägung, dass die Kommission ausdrücklich feststellt, dass LEDs mit (cadmiumhaltigen und cadmiumfreien) Quantenpunkten für Beleuchtungen (Leuchten) noch nicht verfügbar sind, und einräumt, dass deren positive Umweltauswirkungen daher noch nicht nachgewiesen werden konnten; in der Erwägung, dass die Kommission dennoch
die Gültigkeit der allgemeinen Ausnahme für cadmiumhaltige Quantenpunkte in Beleuchtungsanwendungen bis zum 30. Juni 2017 verlängert hat, damit die Beleuchtungsindustrie die Gewährung einer spezifischen Ausnahme beantrag
en kann, zumal sich ...[+++] derartige Anwendungen bereits in der Vorproduktionsphase befinden sollen;