Das wirkliche Ziel des Rates bei der Umsetzung des Beschlusses (und damit der Verordnung) habe im Wesentli
chen in dem Versuch bestanden, das Wohlwollen der sogenannten „Interimsregierung“ der Ukraine zu gewinnen, damit die Ukraine engere Verbindungen mit der EU eingehe (derartige engere Verbind
ungen waren von dem demokratisch gewählten Präsidenten der Ukraine und seiner Regierung abgelehnt worden), und nicht in den in Beschluss und
...[+++] Verordnung vordergründig genannten Beweggründen.