27. fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, dem Druck seitens der Industrie und anderer interessierter Kreise, die versuchen, der Belastung durch mehr Regulierung zu entgehen, nicht nachzugeben, der abzusehen ist (und der s
ich eindeutig durch einen Vergleich zwischen den Fassungen des CBRN-Aktionsplans der EU der Kommission und des Rates offenbart);
ist der Auffassung, dass die Befürchtungen der Industrie hinsichtlich der Qualität und der Auswirkungen der vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen berücksichtigt w
erden soll ...[+++]ten, ohne allerdings aus den Augen zu verlieren, um was es geht, nämlich das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit aller in Europa lebenden Menschen und ihrer Gesellschaften; betont, dass vorrangig die Überwachung und der Schutz von CBRN-Stoffen in der gesamten EU und die Wirksamkeit der EU-Reaktion auf eine Katastrophe, unabhängig davon, ob sie durch einen Unfall oder absichtlich verursacht wurde, sichergestellt werden müssen, und wie wichtig es ist, auf die Beseitigung solcher Bedrohungen hinzuarbeiten;