E. in der
Erwägung, dass die Kommission zugesagt hat, einige der früheren Vorschläge zum Statut der Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft zu überprüfen und erneut zu prüfen, ob ein legislatives Tätigwer
den im Hinblick auf eine umfassende Folgenabschätzung notwendig ist; in der Erwägung, dass das Parlament die Studie begrüßt, die die Kommission in diesem Zusammenhang zur derzeitigen Lage von Gegenseitigkeitsgesellschaften in der Union und deren Perspektiven in Auftrag gegeben hat, in der die Schwierigkeiten untersucht werden, die
...[+++]für Gegenseitigkeitsgesellschaften aufgrund des in einigen Mitgliedstaaten fehlenden rechtlichen Rahmens bestehen, sowie die Probleme hinsichtlich der Gründung neuer Gegenseitigkeitsgesellschaften angesichts der Kapitalanforderungen und des Fehlens von Lösungen für Zusammenschlüsse; in der Überzeugung, dass die Kommission angemessene Lösungen für diese Probleme, einschließlich eines Statuts, vorschlagen sollte, um die Beiträge, die Gegenseitigkeitsgesellschaften zur Sozialwirtschaft leisten, in stärkerem Maße anzuerkennen;