8. begrüßt die legislativen Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um die Arbeit des nationalen Parlaments zu verbessern; empfiehlt jedoch, weiterhin Anstrengungen zu unternehmen mit dem Ziel, den Gesetzgebungsprozess transparenter zu gestalten, die öffentliche Teilnahme an der Ausarbeitung neuer Gesetzesvorschriften durch eine noch engere Konsultation mit der Zivilgesellschaft zu stärken mit dem Ziel, die Leistung des Parlaments sowohl beim Erlass von Gesetzen als auch im Hinblick auf die politische und demokratische Kontrolle der Exekutive zu verbessern, häufiger und
effizienter auf das Instrument von Anhörungen zum Zwecke der Beratung
...[+++] und Kontrolle zurückzugreifen und parlamentarische Anfragen und an die Regierung gerichtete Forderungen systematisch weiterzubehandeln; empfiehlt insbesondere, dass die Aufgaben und Befugnisse des entsprechenden Ausschusses ausgeweitet werden, damit das Parlament eine angemessene und effektive Kontrolle des Prozesses der Europäischen Union durchführen kann;