in der Erwägung, dass die staatlichen Behörden seit der Verabschiedung des Gesetzes über Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen im Jahr 2015 für Großveranstaltungen im karitativen Bereich unter der Ägide nichtstaatlicher Organisationen keine Genehmigung mehr erteilt haben, und in der Erwägung, dass in den letzten Monaten Veranstaltungen, die in Verbindung mit dem Internationalen Tag des Wohnens, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, dem Internationalen Tag der Frau und dem Internation
alen Tag der Arbeit abgehalten wurden, sowie anderweitige Demonstrationen allesamt von Polizeikräften in unterschiedlichem Ausmaß gestört wo
...[+++]rden sind.