5. fordert nachdrücklich, dass die Kommission i
n Fällen, in denen keine Beweise für Betrug vorliegen, in denen jedoch erhebliche Schwachstellen in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen festgestellt wurden, Zahlungen nur als letztes Mittel unterbricht
oder aussetzt, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft wurden, da die Aussetzung von Zahlungen schwerwiegende Folgen für die jeweiligen Progra
...[+++]mme und schwer krisengebeutelten Regionen sowie für die Verwirklichung der kohäsionspolitischen Ziele insgesamt haben könnte; fordert jedoch, dass die Kommission – bevor sie einen Beschluss über die Aussetzung von Zahlungen fasst – prüft, inwiefern die Aussetzung tatsächlich zur Senkung der Fehlerquote beiträgt und welche Folgen sie gleichzeitig für die jeweilige Region bzw. das jeweilige Land hat, und so auch zu verhindern, dass Regionen mit sozioökomischen Schwierigkeiten eine Belastung entsteht;