Deshalb empfiehlt es sich, für das Haushaltsjahr 2004/05 vorübergehend übermäßige Kürzungen zu vermeiden, indem innerhalb angemessener Grenzen die Mittel, für die bis zum 30. Juni 2005 k
eine entsprechenden Ausgaben getätigt oder festgestellt wurden, den Mitgliedstaaten zugewiesen werden, die bis dahin die ihnen zugew
iesenen Mittel noch nicht völlig ausgeschöpft haben und für die das Wirtschaftsjahr 2004/05 das erste Anwendungsjahr der Umstrukturierungs- und Umstellungsreg
...[+++]elung darstellt.