Wir möchten, dass denjenigen, für die die Dublin-Verordnung gilt, klare Informationen zur
Verfügung gestellt werden. Wir möchten auch die Möglichkeit der Familienzusammenführung verbessern und die Definition von „Familie“ zu diese
m Zweck erweitern – hierzu gibt es meines Wissens ebenfalls einen Änderungsantrag – sodass zum Beispiel ein Minderjähriger in ein Land der Europäischen Union überstellt werden kann, in dem sein einziger Verwandter lebt, selbst dann, wenn diese Person weder Bruder noch Schwester, sondern ein Geschwisterkind is
...[+++]t.