2. verurteilt auf das Schärfste die vom Gazastreifen ausgehenden Raketenangriffe auf Israel, die die Ha
mas und die anderen bewaffneten Gruppierungen sofort einstellen müssen; bekräftigt das Recht Israels, seine Bevölkerung vor derartigen Angriffen zu schützen, betont jedoch, dass Israel dabei verhältnismäßig handeln und stets für den Schutz von
Zivilpersonen Sorge tragen muss; heb
t hervor, dass alle Seiten das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt achten müssen und dass
...[+++] es keine Rechtfertigung für gezielte Angriffe gegen unschuldige Zivilpersonen geben darf;