D
ie Einzelheiten der rechtlichen Vereinbarungen für die Aufnahme von Umschuldungsklauseln in Staatsschuldtitel des Euro-Währungsgebiets werden au
f der Grundlage der Arbeiten des Unterausschusses des WFA für die Märkte für EU-Staatsanleihen im Anschluss an entsprechende Konsultationen der Marktteilnehmer und anderer interessierter
Kreise festgelegt; diese Festlegung wird Ende
2011 ...[+++] abgeschlossen sein.