B. in der Erwägung, dass am 19. April 1994 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Kommission und der EIB geschlossen wurde, die eine Reihe von Bestimmungen enthält, die sich u.a. auf die Definition zinsverbilligter KMU-Darlehen sowie der Beauftragten und Finanzmittler, die Bedingungen für die Gewährung von Zinszuschüsse
n, die angefallenen Kosten und Ausgaben sowie auf die Aufzeichnungen und di
e Berichterstattung beziehen; mit der Feststellung, dass die Bestimmungen, insbesondere die über Verwaltungs- und Ko
...[+++]ntrollfragen, eindeutiger hätten formuliert werden müssen,