die Informationen über physikalisch-chemische Eigenschaften nach Anhang V sowie alle verfügbaren sonstigen Angaben zu physikalisch-chemischen Eigenschaften, Toxizität u
nd Ökotoxizität für Stoffe, die in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur hergestellt oder importiert werden, und, wenn der Stoff kein Phase-in-Stoff ist, oder wenn ein oder mehrere der Sichtungskriterien nach Anhang Ic erfüllt ist bzw. sind, hat der
...[+++]Registrierungspflichtige die Informationen nach Anhang V bereitzustellen. Erfüllt der Stoff das Kriterium (a) des Anhangs Ic, ist eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchzuführen;