die Informationen über physikalisch-chemische Eigenschaften nach Anhang V sowie alle verfügbaren sonstigen Angaben zu physikalisch-chemischen Eigenschaften, Toxizität und Ökotoxizität für Stoffe, die in Men
gen von einer Tonne oder mehr pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur hergestellt oder importiert werden, und, wenn der Stoff kein Phase-in-Stoff ist, oder wenn ein oder mehrere der Sichtungskriterien nach Anhang Ic erfüllt ist bzw. sind, hat der Registrierungspflichtige die Informationen nach Anhang V bereitzustellen. Erfüllt der Stoff das Kriterium
...[+++] (a) des Anhangs Ic, ist eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchzuführen;