7. unterstützt die Bestrebungen Rumäniens, den hohen Gr
ad an Korruption in Staat und Gesellschaft auszumerzen; fordert die rumänische Regierung mit Nachdruck auf, das Kooperationsabkommen, d
as am 13. Mai 2003 zwischen dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und der rumänischen Regierung geschlossen wurde, dafür zu nutzen, die Korruptionsbekämpfung wirksamer zu gestalten; betrachtetet den Rücktritt von drei Ministern am 20. Oktober 2003 als ein Zeichen dafür, dass dieses Thema durch die höchsten Regierungsebenen ernst genommen wird;
...[+++] ist jedoch besorgt, dass allgemein die für Korruption in der Verwaltung zuständigen Dienste zu passiv bei der Untersuchung derartiger Fälle zu sein scheinen; erkennt an, dass der Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung geschaffen worden ist und fordert die rumänischen Behörden auf, die Aufmerksamkeit auf die Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften zu konzentrieren; fordert in diesem Zusammenhang die Regierung auf, das Personal in der Nationalen Staatsanwaltschaft für die Bekämpfung der Korruption (NAPO) weiter zu verstärken und allen Staatsanwälten einen permanenten Status zu geben, anstatt sie von anderen Regierungsstellen zu entsenden; fordert die Regierung auf, für alle Mitarbeiter Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten sowie die operationelle Unabhängigkeit dieser Staatsanwaltschaft insbesondere durch die Aufhebung der Zuständigkeit von politisch Berufenen und Politikern für den Beschluss über die Einleitung von Antikorruptionsuntersuchungen zu stärken; weist darauf hin, dass zuförderst der politische Wille vorhanden sein muss, die Korruption auszumerzen, denn nur dies wird zu einer Änderung des Verhaltens führen;