Wird die Kündigung vom Arbeitnehmer ausgesprochen, wird die Kündigungsfrist wie
folgt festgelegt: - eine Woche für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter von weniger
als drei Monaten, - zwei Wochen für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter zwischen drei Monaten und weniger als sechs Monaten, - drei Wochen für Arbeitnehmer mit
eine ...[+++]m Dienstalter zwischen sechs Monaten und weniger als zwölf Monaten, - vier Wochen für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter zwischen zwölf Monaten und weniger als achtzehn Monaten, - fünf Wochen für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter zwischen achtzehn Monaten und weniger als vierundzwanzig Monaten, - sechs Wochen für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter zwischen zwei Jahren und weniger als vier Jahren, - sieben Wochen für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter zwischen vier Jahren und weniger als fünf Jahren, - neun Wochen für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter zwischen fünf Jahren und weniger als sechs Jahren, - zehn Wochen für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter zwischen sechs Jahren und weniger als sieben Jahren, - zwölf Wochen für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter zwischen sieben Jahren und weniger als acht Jahren, - dreizehn Wochen für Arbeitnehmer mit
einem Dienstalter von acht Jahren oder mehr.