Die drei wichtigsten Ergebnisse, die wir erreicht haben, sind: erstens, dass ein Mehrfach-Einreisevisum unter bestimmten Voraussetzungen ni
cht nur ausgestellt werden kann sondern auszustellen ist; zweitens, dass sich die Mitgliedstaaten zu einer gegenseitigen Vertretungsvereinbarung verpflichtet haben, sodass kein Visumantragsteller unverhältnismäßig schwierige Behördengänge absolvieren muss, um das zuständige Schengen-Konsulat zu erreichen; und drittens, dass eine gemeinsame Internetseite eingerichtet wird, die ein einheitliches Bild des Schengen-Raums
...[+++] bietet und Informationen zu den Antragsbestimmungen für die Visum-Erteilung liefert.