4) in artikel 18, derde alinea, worden de woorden "mits de betrokken werknemers gelijkwaardige compenserende rusttijden worden geboden" vervangen door "mits de betrokken werknemers, na de dienstperioden, overeenkomstig de geldende wetgeving, collectieve overeenkomsten, of andere akkoorden tussen de sociale partners, gelijkwaardige compenserende rusttijden worden geboden";
4. In Artikel 18 Absatz 3 erhält der Satzteil "sind nur unter der Voraussetzung
zulässig, dass die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten oder in Ausnahmefällen, in denen die Gewährung solcher Ausgleichsruhezeiten aus objektiven Gründen nicht möglich ist, einen angemessenen Schutz erhalten" folgende Fassung: "sind nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die betroffenen Arbeitnehmer nach der Arbeitszeit im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften, Tarifvertr
ägen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen den Sozial ...[+++]partnern Ausgleichsruhezeiten oder in Ausnahmefällen, in denen die Gewährung solcher Ausgleichsruhezeiten aus objektiven Gründen nicht möglich ist, einen angemessenen Schutz erhalten".