− (PT) Am 4. März 2010 erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Urteil zur Rechtssache C-135/05, dass Italien die EU-Rechtsvorschriften verletzt hat, indem es kein integriertes und ausreichendes Netz von Abfallentsorgungsa
nlagen in Kampanien geschaffen hat, um die Verwertung und Entsorgung von Abfall zu gewährleisten, ohne dass die menschliche Gesundheit gefährdet und die Umwelt belastet wird. Dieser Entschließungsantrag entstand aufgrund der Tatsache, dass Italien die Maßnahmen, die für die Umsetzung des Urteils des EuGH erforderlich sind, immer noch nicht durchg
eführt hat, und ich ...[+++]habe dafür gestimmt, weil ich mit den Argumenten der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) übereinstimme.