Z. in der Erwägung, dass nicht alle Mitgliedstaaten ihren Bürgern die Möglichkeit einräumen, im Ausland zu wählen, und dass sich die Bedingungen für
die Aberkennung des aktiven Wahlrechts in den Mi
tgliedstaaten, in denen diese Möglichkeit besteht, erheblich unterscheiden; in der Erwägung, dass die Wahlrechtsgleichhei
t verbessert würde, wenn allen Unionsbürgern, die ihren Wohnsitz außerhalb der Union haben, das Recht gewährt würde
...[+++], an den Wahlen teilzunehmen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten dafür jedoch ihre Verwaltungen besser aufeinander abstimmen müssen, um zu verhindern, dass Wähler in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten jeweils eine Stimme abgeben;