„Unionsbürger und Staatsbürger der Republik Aserbaidschan, die ihre Ausweispap
iere verloren haben oder deren Papiere während ihres Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan bzw. eines Mitgliedstaats gestohlen wurden, können mit gültigen Ausweispapieren, die von einer diplomatischen Mission oder einer konsularischen Vertretung eines Mitgliedstaats bzw. der Republik Aserbaidschan ausgestellt wurden und sie zum Grenzübertrit
t berechtigen, ohne Visum oder sonstige Genehmigung das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan oder
...[+++] der Mitgliedstaaten verlassen.“