B. in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission in ihrer Erklär
ung vom 19. Januar 2014 das ägyptische Volk und die Regierung dazu beglückwünscht hat, dass die Abstimmung im Wesentlichen ordnungsgemäß organisiert wurde, und erklärt hat, dass mutmaßliche Unregelmäßigkeiten anscheinend keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis hatten; in der Erwägung, dass nach Angaben des ägyptischen Innenministeriums bei Vorkommnissen in Verbindung mit der Volksabstimmung 10 Menschen ums Leben kamen, viele verletzt wurden und 444 festgenommen wurden; in d
...[+++]er Erwägung, dass mehrere ägyptische und internationale Akteure Bedenken über verfahrenstechnische Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung, das brutale Vorgehen gegen diejenigen, die sich gegen den Verfassungsentwurf ausgesprochen haben, und die einseitige öffentliche Diskussion im Vorfeld der Volksabstimmung geäußert haben;