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. fordert die Kommission eindringlich auf, sich dazu zu verpflichten, dem Europäischen Parlament
rechtzeitig vor der Paraphierung des Übereinkommens schriftliche Nachweise dafür vorzulegen, dass durch das ACTA die Harmonisierung der Ausnahmen und Beschränkungen für das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte nicht eingeschränkt wird; vertritt die Auffassung, dass das ACTA, sollte es abgeschlossen werden, die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung der Ausnahmen und Beschr
...[+++]änkungen über die in der Richtlinie 2001/29/EG aufgelisteten Ausnahmen und Beschränkungen hinaus einschränken würde, künftige politische Optionen und rechtliche Schritte zur Ausweitung des Zugangs zu kreativen Werken aufgrund des technologischen Fortschritts durch die Nutzung von Ausnahmen ausschließen würde, die legislativen Optionen in Bezug auf verwaiste Werke begrenzen oder die Mitgliedstaaten davon abhalten würde, Rechtsvorschriften zur Ausweitung des Zugangs zu verwaisten urheberrechtlich geschützten Werken zu erlassen, die die Rechtsbehelfe für Verstöße gegen diese Werke begrenzen;