Während bei allen bisherigen Eisenbahnpaketen, die v
on der Europäischen Kommission vorgeschlagen und dann von den Mitgliedstaaten angen
ommen und umgesetzt wurden, das Ziel darin bestand, Rechte und Verpflichtungen auf alle neuen Unternehmen im Eisenbahnsektor auszuweiten und somit den Schienenverkehrsmarkt zu öffnen, schlägt die Kommission hier vor, die mögliche Diskriminierung von Eisenbahnunternehmen nicht, wie bei anderen legislativen Texten, durch eine angemessene Neufassung, sondern durch die unmittelbare Streichung des Rechtsakt
...[+++]s, d.h. durch die Aufhebung der Verordnung, zu lösen.