Das Vereinigte Königreich stellte in seiner Antwort vom 10. Dezember
2004 auf Fragen der Kommission fest, dass Zahlungen im Rahmen der Programme in der jährlichen Aufstellung der staatlichen
Beihilfen enthalten seien, die der Kommission, wie gefordert, seit Jahren übermittelt worden seien. In seinem Schreiben vom 6. April 2005 heißt
es: „Meine Behörden haben über Jahre hinweg in gutem Glauben und in der Annahme gehandelt, dass di
...[+++]e Programme mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen vereinbar sind.“