AN. in der
Erwägung, dass die Kommission in ihrem dritten Durchführungsbericht vom 27. November 2013, neun Jahre nach dem zweiten Bericht und ohne
dass die in dem Bericht ermittelten Mängel korrigiert worden wären, weitere weitreichende Schwächen und Unzulänglichkeiten des sicheren Hafens festgestellt und daraus gefolgert hat,
dass die derzeitige Umsetzung nicht aufrechterhalten werden könne; in der Erwägung,
dass die Kommission betont hat,
dass durch den weitreichenden Zugriff von US-Nachrichtendiensten auf Daten, die den USA durch
...[+++] Safe-Harbour-zertifizierte Stellen übermittelt wurden, ernsthafte Fragen nach dem Fortbestand des Datenschutzes von EU-Personen aufgeworfen werden; in der Erwägung, dass die Kommission 13 Empfehlungen an die US-Behörden gerichtet hat und bis Sommer 2014 zusammen mit den US-Behörden schnellstmöglich umzusetzende Abhilfemaßnahmen ermitteln will, um so die Grundlage für eine umfassende Überarbeitung der Funktionsweise der Grundsätze des sicheren Hafens zu legen;