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68. fordert die Kommission auf, den Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmen (CMEF) für den Zeitraum 2014–2020 zu verbesser
n, um ein wirksames Instrument für die Mitgliedstaaten und die Kommission zu erhalten, das einschlägige Daten für die Begleitung und Bewertung der Ergebnisse liefert; h
ält es für dringend geboten, verlässliche Indikatoren zu entwickeln, um Vergleiche zwischen M
itgliedstaaten (und/ ...[+++]oder Regionen) zu ermöglichen und die Ergebnisse der verschiedenen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und deren Beitrag zur Umsetzung der Prioritäten der Union zu überwachen;