204. erklärt sich beunruhigt darüber, dass der Rechnungshof die Auffassung vertritt,
die Aufsichts- und Kontrollsysteme für Außenhilfe und Entwicklung seien lediglich teilweise effe
ktiv, wenn es darum gehe, die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen sicherzustellen, und die Zahlungen seien mit wesentlichen Fehlern behaftet; erklärt sich beunruhigt darüber, dass vom Rechnungshof festgestellte Fehler in Bezug auf mehrere abschließende Zahlungen von der Kommission nicht entdeckt wurden und dass die Kommission nicht überwacht, in welchem Umfang
...[+++] die Partner die Beschaffungsstellen für humanitäre Hilfe (Humanitarian Procurement Centres) in Anspruch nehmen; begrüßt es, dass die Zahl der mit Fehlern behafteten Vorgänge (13 %) weniger als halb so hoch war wie in früheren Jahren, betont jedoch, dass Anstrengungen im Hinblick auf eine weitere Verringerung dieses Prozentsatzes unternommen werden müssen;