12. fordert die Mitgliedstaaten und den EAD auf, eine Reihe von klaren Vorgaben zu machen, die erreicht werden müssen, um die Annahme neuer Re
striktionsmaßnahmen gegen Russland abzuwenden oder zuvor beschlossene Maßnahmen rückgängig zu machen, ist der Ansicht, dass diese Vorgaben den vollständigen Abzug russischer Streitkräfte und Söldner aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine, die Einstellung der Waffenlieferungen an die Terroristen, die vollständige Einhaltung der Waffenruhe durch Russland, die faktische internationale Überwachung und Überprüfung der Waffenruhe und die Wiederherstellung der Hoheitsgewalt der Ukraine über ihr gesamtes Staats
...[+++]gebiet umfassen sollten; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Aufhebung von Sanktionen erst in Erwägung zu ziehen, nachdem diese Vorgaben erfüllt sind, und auch künftig bereit zu sein, weitere Sanktionen gegen Russland zu verhängen, wenn es Aktionen durchführt, mit denen die Waffenruhe untergraben wird oder die Spannungen in der Ukraine weiter angeheizt werden;