8. vertritt die Auffassung, dass am Gipfel von Nizza deutlich wird, dass die herkömmliche Methode der Regierungskonferenz ungeeignet ist; glaubt deshalb, dass die Arbeiten an einer „Post-Nizza-Agenda“ entscheidend sind; zu diesem Zweck sollte ein Konvent ähnlich wie bei der Charta der Grundrechte einberufen werden, bestehend aus Vertretern der Beitrittslände
r sowie der Union; nach einer breit gespannten Diskussion in der Öffentlichkeit sollte dieser Konvent einen Entwurf zur Reform, Vereinfachung und Neuorganisation der Verträge vorlegen, mit dem Ziel, ein einheitliches, klares und gestrafftes Dokument („Verfassun
...[+++]g“) zu schaffen;