Am 29. März und am 29. April
2004 übersandte die Kommission den tschechischen Behörden Bemerkungen, in denen sie anführte, dass auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen nicht ausgeschlossen werden kann, dass der geplante Kauf der von dem Unternehmen TZ an der Firma INH gehaltenen Aktien durch die tschech
ische Regierung den Marktpreis übersteigen könnte, wodurch es zur Gewährung einer staatlichen Beihilfe für das oben genannte Unternehmen TZ kommen könnte. Gleichzeitig führte sie an, dass die staatliche Beihilfe, aus der
...[+++]die unterschiedlichen Projekte des Unternehmens TZ finanziert werden könnten, mit den bestehenden Regeln der Gemeinschaft für die Gewährung einer staatlichen Beihilfe unvereinbar zu sein scheint.